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COVID-19 Information

Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01

E-Mail-Postfach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (24/7 erreichbar): 116 117

Quelle: https://www.sh-tourismus.de/faq-corona

 

Aktuelle Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus für Urlauberinnen und Urlauber sowie Menschen mit Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein.

Liebe Gäste von Schleswig-Holstein, liebe Einwohner_innen von Schleswig-Holstein,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat das Einreiseverbot für Touristen zum 18. Mai aufgehoben. Urlaub in Schleswig-Holstein ist damit unter Auflagen wieder möglich. Es gilt weiterhin, im Interesse der Gesundheit aller sowie eines funktionierenden Gesundheitssystems die Ausbreitung des Coronavirus und der Lungenkrankheit Covid-19 zu verlangsamen.

Sicherlich haben Sie viele Fragen rund um Ihren Urlaub. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen und viele Links zu Ihrer Information in unseren FAQ zusammengestellt.

Aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus in den FAQ der schleswig-holsteinischen Landesregierung zum Thema Tourismus.

Um einander, unsere Lieben und uns selbst zu schützen, haben wir außerdem einige Corona-Urlaubsregeln erstellt. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Wann kann ich wieder nach Schleswig-Holstein reisen?

Einreisen zu touristischen Zwecken sind ab dem 18. Mai wieder erlaubt. Das gilt für Übernachtungsgäste (auch auf den Inseln und Halligen) und - mit Einschränkungen - für Tagesurlauber und Freizeitgäste.

Weiterhin sind Einreisen zum Ausüben kontaktarmer Sportarten (= bei denen der Abstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird) sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten möglich.

Bitte informieren Sie sich dennoch vor Ihrer Anreise über die Bestimmungen in der jeweiligen Destination. Es kann zu regionalen Unterschieden bei den Regelungen kommen.

Welche besonderen Regeln gelten für Tagestouristen in Schleswig-Holstein?

Tagestouristen dürfen seit dem 18. Mai - mit Einschränkungen - wieder nach Schleswig-Holstein kommen.

Für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinden St. Peter-Ording und Büsum gilt vom 30. Mai (6 Uhr) bis zum 01. Juni (20 Uhr) ein Betretungsverbot für Tagesgäste. Ausgenommen sind Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig. Besuche von Verwandten und Freunden sind möglich. Auch alle Bewohner des Kreises Nordfriesland sind ausgenommen.

An der Ostseeküste gilt vorerst kein Betretungsverbot. Hier soll es verschiedene Maßnahmen zur Reduktion von Besucherströmen geben, wie digitale Reservierungssysteme oder Parkplatzbeschränkungen. Damit sollen vor allem an den touristischen Hotspots im Land zu große Menschenansammlungen vermieden werden.

Informieren Sie sich bitte vor ihrer Anreise bei der jeweiligen Tourist-Information über die Situation vor Ort.

Herrscht in Schleswig-Holstein eine Mundschutz-Pflicht?

Seit 29. April müssen Menschen in Schleswig-Holstein, wenn sie Bus oder Bahn fahren oder ein Geschäft betreten möchten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hierfür eignen sich z.B. selbst genähte Masken, aber auch Schals oder Tücher. Hauptsache, Mund und Nase werden vollständig bedeckt. Über die Ausnahmen für Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen informiert die Landesregierung auf Ihrer Website.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nur eine von mehreren wichtigen Schutzmaßnahmen und sollte durch regelmäßiges, gründliches Händewaschen und dem Einhalten eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zu anderen Menschen kombiniert werden.

Haben Unterkünfte geöffnet?

Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind ab dem 18.Mai wieder unter Einhaltung von Auflagen und im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungsregeln geöffnet. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben weiterhin geschlossen. Beachten Sie bitte die bestehenden Regeln/Hausordnungen vor Ort

Haben Restaurants und Cafes wieder geöffnet?

Gastronomiebetriebe dürfen ab 18. Mai wieder öffnen. Sie müssen allerdings vorerst um 22 Uhr schließen. Auflagen hinsichtlich Reservierung und Abstandsregelungen sowie Hygienemaßnahmen sind zu beachten.

Um die Betriebe bei der Erstellung von Hygienekonzepten zu unterstützen, hat die Landesregierung einen Leitfaden verfasst, in dem sie die Mindestanforderungen an betriebliche Hygienekonzepte zusammengestellt hat. Auf dieser Grundlage können die Betriebe bereits heute mit der Erstellung ihrer Hygienekonzepte beginnen. Sofern Betriebe im gastronomischen Bereich mehr als 50 Personen bewirten wollen, müssen sie sich ihr Konzept von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Die Bearbeitung der entsprechenden Konzepte durch die Behörden wird nicht vor dem 16. Mai 2020 starten können.

Finden Veranstaltungen statt?

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum bis zu 50 Personen sind wieder erlaubt – auch hier nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Großveranstaltungen (ab 1000 Teilnehmende) sind bis Ende August untersagt. 

Welche Einrichtungen haben geöffnet?

Bitte informieren Sie sich vorab bei dem jeweiligen Anbieter, ob und wann geöffnet ist.

Ab dem 18. Mai sind wieder alle Freizeit-Angebote möglich, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel Kinos, Fitnesscenter, Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen.

Seit dem 4. Mai haben Museen und Ausstellungen, zoologische Gärten und Tierparks sowie botanische Gärten unter Auflagen wieder geöffnet. Ebenfalls seit dem 4. Mai dürfen Sportgeräte wie Fahrräder oder Kanus wieder gewerblich verliehen werden.

Seit dem 20. April dürfen alle Geschäfte, unabhängig von Größe und Sortiment, wieder öffnen, soweit die Einhaltung der Hygienestandards und Vorrausetzungen gewährleistet ist.

Handwerksbetriebe, wie Friseurläden, sind seit dem 4. Mai - unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften - wieder geöffnet.

Wie sieht es in meiner Urlaubsregion aus?

Bit­te wen­den Sie sich bei Fra­gen rund um Ih­re Bu­chung di­rekt an Ih­ren Gast­ge­ber oder den ört­li­chen Tou­ris­mus-Ser­vice. Am Ende der Seite finden Sie die Verlinkungen zu den Urlaubsregionen.

Sind die Tourist-Informationen erreichbar?

Die Tourist-Informationen sind für den direkten Kundenkontakt teilweise geschlossen. Telefonisch und per E-Mail sind die Kolleg_innen vor Ort jedoch erreichbar. Bitte haben Sie etwas Geduld, die Touristiker tun alles Erdenkliche, um Ihnen zu helfen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Tourist-Information, ob und wann geöffnet ist.

Wie sind die aktuellen Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein?

Seit dem 9. Mai sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Das heißt, dass sich Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen, zum Beispiel zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.

Bitte informieren Sie sich dennoch vor Ihrer Anreise, ab dem 18. Mai, über die Bestimmungen in der jeweiligen Destination. Es kann zu regionalen Unterschieden bei den Regelungen kommen.

Eine Ausgangsperre gibt es nicht.

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Das Robert Koch-Institut empfiehlt wie bei einer Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen auch, die Hust- und Niesregeln einzuhalten, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) zu halten. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben. Außerdem gibt es aktuell eine Pflicht zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kann ich als internationaler Gast nach Schleswig-Holstein reisen?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Regierung bzw. Botschaft, welche Vereinbarungen mit Ihrem Land getroffen wurden, ob eine Ausreise aus Ihrem Land aktuell möglich ist und wie die Rückkehrbestimmungen sind.

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Einreisebestimmungen. Seit dem 15. Mai werden die Grenzkontrollen zu europäischen Ländern schrittweise wieder gelockert, jedoch wird vorerst weiterhin von Reisen aus rein touristischen Zwecken abgeraten.

Seit dem 18. Mai 2020 sind innerdeutsche, touristische Reisen nach Schleswig-Holstein wieder gestattet.

Wo finde ich weitere detaillierte Informationen zu einer touristischen Reise nach Deutschland?

Die geltenden Bestimmungen hängen von der jeweiligen Destination ab. Es gibt sowohl Unterschiede innerhalb Deutschlands, als auch innerhalb der Region.

Das Bundesinnenministerium sowie das Auswärtige Amt informieren auf ihren Websites über die aktuellen Bestimmungen.

Gibt es Einschränkungen bei meiner Rückreise?

Es kommt darauf an, woher Sie kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Regierung bzw. Botschaft, welche Vereinbarungen mit Ihrem Land getroffen wurden und wie die Rückkehrbestimmungen sind.

Stand: 26. Mai 2020

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17.05.2022
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